Stopp Ökozid

Für die Strafbarkeit schwerer Umweltzerstörungen als Völkerrechtsverbrechen: Eine Globale Initiative

Die Eradicating Ecocide Global Initiative setzt sich dafür ein, schwere Umweltzerstörungen durch den Menschen– auch als „Ökozid“ bezeichnet – zu einem Völkerrechtsverbrechen zu erklären und demInternationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Zuständigkeit für ihre strafrechtliche Verfolgungzu übertragen. Das Anliegen wird weltweit von prominenten Persönlichkeiten, Organisationen und politischen Parteien befürwortet.

Die Initiative

Die Eradicating Ecocide Global Initiative wurde im März 2010 von der britische Juristin und Aktivistin Polly Higgins ins Leben gerufen.

Polly Higgins definiert den Ökozid als die

erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystemen eines bestimmten Gebietes durch menschliches Verhalten oder andere Ursachen in einem Ausmaß, welches die friedliche Nutzung des Gebietes durch seine Bewohner stark einschränkt.

Die Definition unterscheidet zwei Arten des Ökozids

  1. den durch „menschliches Verhalten“ verursachten Ökozid. Beispiele sind die Zerstörungen durch die Ölförderung im Nigerdelta und in Ecuador und durch die Gewinnung von Öl aus den Teersandlagerstättenin Kanada
  2. den durch „andere Ursachen“ verursachten Ökozid: Naturkatastrophen, die sich aus natürlichen Umständen ergeben

An die beiden Arten des Ökozids sollen unterschiedliche Rechtsfolgen anknüpfen:

  1. der durch „menschliches Verhalten“ verursachte Ökozid soll zu einer strafrechtlichen Haftung der Verantwortlichen auf Völkerrechtsebene führen (siehe unten).
  2. durch „andere Ursachen“: die Staaten sollen sich auf Ebene der Vereinten Nationen dazu verpflichten, Opfern von Naturkatastrophen Hilfe zu leisten. Hierfür soll eine bereits in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene Einrichtung genutzt werden.

 Besuchen Sie die Homepage der Initiative, wenn Sie selbst in dieser Sache aktiv werden möchten.

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