Chan­ce statt Lähmung

Das Netz­werk des Run­den Tisch Kir­chen­asyl in der Metro­pol­re­gi­on Nürn­berg hat 2019 aus aktu­el­lem Anlass die Hand­rei­chung Chan­ce statt Läh­mung erstellt.

Sie greift wich­ti­ge Aspek­te des Kir­chen­asyls auf, infor­miert und hilft zur Ent­schei­dung und Durch­füh­rung. Vor allem will sie ein Impuls sein, Kir­chen­asyl auch bei län­ge­rer Dau­er zu gewähren.

Der Inhalt der Hand­rei­chung basiert auf lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen in der Kir­chen­asyl­pra­xis und wur­de vor dem Hin­ter­grund einer ver­än­der­ten poli­ti­schen Situa­ti­on ver­fasst: Seit August 2018 ver­tritt das BAMF den Stand­punkt, Geflüch­te­te im Kir­chen­asyl sei­en recht­lich als unter­ge­taucht zu behan­deln. Somit ver­län­gert sich die Über­stel­lungs­frist, inner­halb der die Geflüch­te­ten in das laut Dub­lin-Rege­lung zustän­di­ge Land abge­scho­ben wer­den dür­fen, von 6 auf 18 Mona­te. Für das Kir­chen­asyl bedeu­tet dies eine Dau­er von 18 Mona­ten. Dies stellt jede Kir­chen­ge­mein­de oder Kom­mu­ni­tät, die Kir­chen­asyl gewäh­ren möch­te, vor erhöh­te Vor­aus­set­zun­gen. Die Hand­rei­chung dazu soll Ant­wort geben auf Pro­ble­me und Fra­gen der Kir­chen­ge­mein­den, die sich auf ein Kir­chen­asyl ein­las­sen, um den Schwa­chen in der Gesell­schaft Gerech­tig­keit wider­fah­ren zu lassen.