Fairer Handel statt Freihandel: Nein zu ttip, ceta und tisa

Am Samstag, 18.4.2015, fand auch in Nürnberg wie in vielen deutschen Städten eine Demonstration und Kundgebung zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA statt. Organisiert hatte sie der Bund Naturschutz mit vielen weiteren Akteuren wie dem DGB, Brot für die Welt, Attac …

Die 2500 Teilnehmer ließen sich die wichtigsten Einwände in Redebeiträgen (z. B. von
OB U. Maly aus Nürnberg) eindrücklich und klar zusammenfassen.

  • Obwohl die Auswirkungen der Abkommen alle BürgerInnen betreffen werden, finden die Verhandlungen in einem nicht repräsentativ besetzten Gremium unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Industrievertreter haben einen unverhältnismäßig hohen Einfluss.
  • Der Öffentlichkeit wird medienwirksam der Nutzen der Abkommen mit Vermehrung der Arbeitsplätze und Steigerung des Bruttosozialprodukts verkauft. Zuletzt mussten die politisch Verantwortlichen die Zahlen allerdings nach unten korrigieren. Es stellt sich doch die Frage, ob die Abkommen die Einkommen der Bevölkerung auf beiden Seiten des Atlantiks substantiell erhöhen werden, sodass die Menschen mehr kaufen können.
  • Nachdem die Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge (Wasser usw.) entgegen den Absichten der EU-Kommission nicht privatisiert werden konnten, soll die Privatisierung durch die Hintertür über TISA, dem Freihandelsabkommen zu Dienstleistungen, doch noch verwirklicht werden.
  • Für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten, wenn erstere eine Minderung ihrer Handelsgewinne durch die Gesetzgebung hinnehmen müssen, sollen private Schiedsgerichte zuständig sein. Beim ausverhandelten CETA sind diese bereits verankert. Wenn Gewinne geschmälert werden aufgrund von Umweltgesetzgebung auf der Basis neuer Erkenntnisse, so darf dieser Sachverhalt keinesfalls unter das Stichwort „Enteignung“ fallen. Die europäische Rechtsprechung sieht im Übrigen den ordentlichen Klageweg über die Gerichte vor und braucht keine Privatgerichte.
  • Verbraucherschutz und Umweltstandards: für die USA gilt, dass die Haftung für einen toxischen Stoff nur eintritt, wenn der Schadensfall eingetreten und ein kausaler Zusammenhang zwischen dem fraglichen Stoff und den beobachteten Schäden nachweisbar ist (TSCA), für die EU gilt das Vorsorgeprinzip, d.h. die Industrie muss den Nachweis der Unschädlichkeit eines Stoffs erbringen (REACH-Verordnung).
  • Die Abkommen sehen einen regulatorischen Rat vor, in dem jegliches staatliche Gesetzesvorhaben dahingehend untersucht wird, ob es negative Auswirkungen auf die Gewinnaussichten der Unternehmen haben wird.
  • Marktöffnungsverpflichtung und Stillhalteklausel: Sie besagen, dass ein erreichter Grad von Liberalisierung nicht wieder rückgängig gemacht werden darf (bereits jetzt Praxis in der EU, soll auch im Freihandel festgeschrieben werden).
  • Es steht zu befürchten, dass die Freihandelsabkommen dazu dienen, die Wettbewerbsvorteile von USA und EU (genauer: ihrer Konzerne und Wirtschaftsverbände) auf Kosten der Entwicklungsländer weiter auszubauen.

Fazit: Die Freihandelsabkommen dürfen nicht verabschiedet werden: Sie …

  • höhlen demokratische Rechte aus
  • fördern kein nachhaltiges Wirtschaften
  • verschärfen die Ungleichheit in der Welt
  • könnten verheerende Folgen für Arbeitsmärkte, Umweltschutz und Verbrauchersicherheit haben

 

Bild: Gisela Voltz, Mission Eine Welt (Nürnberg)

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert