Fai­rer Han­del statt Frei­han­del: Nein zu ttip, ceta und tisa

Am Sams­tag, 18.4.2015, fand auch in Nürn­berg wie in vie­len deut­schen Städ­ten eine Demons­tra­ti­on und Kund­ge­bung zu den geplan­ten Frei­han­dels­ab­kom­men TTIP, CETA und TISA statt. Orga­ni­siert hat­te sie der Bund Natur­schutz mit vie­len wei­te­ren Akteu­ren wie dem DGB, Brot für die Welt, Attac …

Die 2500 Teil­neh­mer lie­ßen sich die wich­tigs­ten Ein­wän­de in Rede­bei­trä­gen (z. B. von
OB U. Maly aus Nürn­berg) ein­drück­lich und klar zusammenfassen.

  • Obwohl die Aus­wir­kun­gen der Abkom­men alle Bür­ge­rIn­nen betref­fen wer­den, fin­den die Ver­hand­lun­gen in einem nicht reprä­sen­ta­tiv besetz­ten Gre­mi­um unter weit­ge­hen­dem Aus­schluss der Öffent­lich­keit statt. Indus­trie­ver­tre­ter haben einen unver­hält­nis­mä­ßig hohen Einfluss.
  • Der Öffent­lich­keit wird medi­en­wirk­sam der Nut­zen der Abkom­men mit Ver­meh­rung der Arbeits­plät­ze und Stei­ge­rung des Brut­to­so­zi­al­pro­dukts ver­kauft. Zuletzt muss­ten die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen die Zah­len aller­dings nach unten kor­ri­gie­ren. Es stellt sich doch die Fra­ge, ob die Abkom­men die Ein­kom­men der Bevöl­ke­rung auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks sub­stan­ti­ell erhö­hen wer­den, sodass die Men­schen mehr kau­fen können.
  • Nach­dem die Güter der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge (Was­ser usw.) ent­ge­gen den Absich­ten der EU-Kom­mis­si­on nicht pri­va­ti­siert wer­den konn­ten, soll die Pri­va­ti­sie­rung durch die Hin­ter­tür über TISA, dem Frei­han­dels­ab­kom­men zu Dienst­leis­tun­gen, doch noch ver­wirk­licht werden.
  • Für Strei­tig­kei­ten zwi­schen Unter­neh­men und Staa­ten, wenn ers­te­re eine Min­de­rung ihrer Han­dels­ge­win­ne durch die Gesetz­ge­bung hin­neh­men müs­sen, sol­len pri­va­te Schieds­ge­rich­te zustän­dig sein. Beim aus­ver­han­del­ten CETA sind die­se bereits ver­an­kert. Wenn Gewin­ne geschmä­lert wer­den auf­grund von Umwelt­ge­setz­ge­bung auf der Basis neu­er Erkennt­nis­se, so darf die­ser Sach­ver­halt kei­nes­falls unter das Stich­wort „Ent­eig­nung“ fal­len. Die euro­päi­sche Recht­spre­chung sieht im Übri­gen den ordent­li­chen Kla­ge­weg über die Gerich­te vor und braucht kei­ne Privatgerichte.
  • Ver­brau­cher­schutz und Umwelt­stan­dards: für die USA gilt, dass die Haf­tung für einen toxi­schen Stoff nur ein­tritt, wenn der Scha­dens­fall ein­ge­tre­ten und ein kau­sa­ler Zusam­men­hang zwi­schen dem frag­li­chen Stoff und den beob­ach­te­ten Schä­den nach­weis­bar ist (TSCA), für die EU gilt das Vor­sor­ge­prin­zip, d.h. die Indus­trie muss den Nach­weis der Unschäd­lich­keit eines Stoffs erbrin­gen (REACH-Ver­ord­nung).
  • Die Abkom­men sehen einen regu­la­to­ri­schen Rat vor, in dem jeg­li­ches staat­li­che Geset­zes­vor­ha­ben dahin­ge­hend unter­sucht wird, ob es nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Gewinn­aus­sich­ten der Unter­neh­men haben wird.
  • Markt­öff­nungs­ver­pflich­tung und Still­hal­te­klau­sel: Sie besa­gen, dass ein erreich­ter Grad von Libe­ra­li­sie­rung nicht wie­der rück­gän­gig gemacht wer­den darf (bereits jetzt Pra­xis in der EU, soll auch im Frei­han­del fest­ge­schrie­ben werden).
  • Es steht zu befürch­ten, dass die Frei­han­dels­ab­kom­men dazu die­nen, die Wett­be­werbs­vor­tei­le von USA und EU (genau­er: ihrer Kon­zer­ne und Wirt­schafts­ver­bän­de) auf Kos­ten der Ent­wick­lungs­län­der wei­ter auszubauen.

Fazit: Die Frei­han­dels­ab­kom­men dür­fen nicht ver­ab­schie­det wer­den: Sie …

  • höh­len demo­kra­ti­sche Rech­te aus
  • för­dern kein nach­hal­ti­ges Wirtschaften
  • ver­schär­fen die Ungleich­heit in der Welt
  • könn­ten ver­hee­ren­de Fol­gen für Arbeits­märk­te, Umwelt­schutz und Ver­brau­cher­si­cher­heit haben

 

Bild: Gise­la Voltz, Mis­si­on Eine Welt (Nürn­berg)

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