Gegen Euromilitarismus – für ein friedensfähiges Europa

Erklärung der Kooperation für den Frieden zur EU Verfassung

Diese Erklärung des Netzwerks der Friedensbewegung hat mit der Verabschiedung des Ersatzdokuments, des Vertrags von Lissabon, nichts von seiner Aktualität verloren. Die Aussagen zur militärischen Aufrüstung stehen unverändert im neuen Vertrag. Beschlossen ist Folgendes:

  • die Aufstellung multinationaler Streitkräfte
  • die Verpflichtung zur schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten
  • eine europäische Verteidigungsagentur (ermittelt militärischen Bedarf und sorgt für Bedarfsdeckung)
  • der Beschluss zur Durchführung einer militärischen Mission wird einstimmig vom Rat erlassen
  • Missionen sind (nach Artikel 28b) u.a. Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.

Zahlreiche Fragen stellen sich nun, was diese Bestimmungen in der Praxis bedeuten. Am besten ist, wenn Sie Ihre Bundestagsabgeordnete fragen:

  1. Welche Mitspracherechte haben die Parlamente bei der Aufrüstung der Union, bei Kampfeinsätzen?
  2. Ist damit der Krieg gegen den Terrorismus legitimiert und jeglichem Kampfeinsatz in aller Welt Tür und Tor geöffnet, wenn irgendein „Drittland“ dies wünscht?

 

Hier finden Sie den Text der Kooperation für den Frieden von 2004 sowie Auszüge aus dem Lissabon-Vertrag, und zwar die Seiten 34 bis 40 des Amtsblatts vom 17.12.07 zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Bildl: tpcom, flickr

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