Gegen Euro­mi­li­ta­ris­mus — für ein frie­dens­fä­hi­ges Europa

Erklä­rung der Koope­ra­ti­on für den Frie­den zur EU Verfassung

Die­se Erklä­rung des Netz­werks der Frie­dens­be­we­gung hat mit der Ver­ab­schie­dung des Ersatz­do­ku­ments, des Ver­trags von Lis­sa­bon, nichts von sei­ner Aktua­li­tät ver­lo­ren. Die Aus­sa­gen zur mili­tä­ri­schen Auf­rüs­tung ste­hen unver­än­dert im neu­en Ver­trag. Beschlos­sen ist Folgendes:

  • die Auf­stel­lung mul­ti­na­tio­na­ler Streitkräfte
  • die Ver­pflich­tung zur schritt­wei­sen Ver­bes­se­rung der mili­tä­ri­schen Fähigkeiten
  • eine euro­päi­sche Ver­tei­di­gungs­agen­tur (ermit­telt mili­tä­ri­schen Bedarf und sorgt für Bedarfsdeckung)
  • der Beschluss zur Durch­füh­rung einer mili­tä­ri­schen Mis­si­on wird ein­stim­mig vom Rat erlassen
  • Mis­sio­nen sind (nach Arti­kel 28b) u.a. Auf­ga­ben der Kon­flikt­ver­hü­tung und der Erhal­tung des Frie­dens sowie Kampf­ein­sät­ze im Rah­men der Kri­sen­be­wäl­ti­gung ein­schließ­lich Frie­den schaf­fen­der Maß­nah­men und Ope­ra­tio­nen zur Sta­bi­li­sie­rung der Lage nach Kon­flik­ten. Mit allen die­sen Mis­sio­nen kann zur Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus bei­getra­gen wer­den, unter ande­rem auch durch die Unter­stüt­zung für Dritt­län­der bei der Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus in ihrem Hoheitsgebiet.

Zahl­rei­che Fra­gen stel­len sich nun, was die­se Bestim­mun­gen in der Pra­xis bedeu­ten. Am bes­ten ist, wenn Sie Ihre Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te fragen:

  1. Wel­che Mit­spra­che­rech­te haben die Par­la­men­te bei der Auf­rüs­tung der Uni­on, bei Kampfeinsätzen?
  2. Ist damit der Krieg gegen den Ter­ro­ris­mus legi­ti­miert und jeg­li­chem Kampf­ein­satz in aller Welt Tür und Tor geöff­net, wenn irgend­ein „Dritt­land“ dies wünscht?

 

Hier fin­den Sie den Text der Koope­ra­ti­on für den Frie­den von 2004 sowie Aus­zü­ge aus dem Lis­sa­bon-Ver­trag, und zwar die Sei­ten 34 bis 40 des Amts­blatts vom 17.12.07 zur Gemein­sa­men Sicher­heits- und Verteidigungspolitik.

Bildl: tpcom, flickr

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