Kam­pa­gne für die Ein­füh­rung einer Finanztransaktionssteuer

Steu­er gegen Armut — Quo vadis?

Sel­ten ist eine Kam­pa­gne von so vie­len gesell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen — von Kir­chen­ver­tre­tern über NGOs und Gewerk­schaf­ten bis zu alter­na­ti­ven Bank­in­sti­tu­ten — gemein­sam getra­gen wor­den. Am 22. Janu­ar 2013 beschlos­sen die EU-Finanz­mi­nis­ter in Brüs­sel, dass die elf Staa­ten Deutsch­land, Frank­reich, Öster­reich, Bel­gi­en, Est­land, Grie­chen­land, Ita­li­en, Spa­ni­en, Por­tu­gal, Slo­wa­kei und Slo­we­ni­en die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er ein­füh­ren dür­fen. Der Steu­er­satz soll 0,1 Pro­zent auf Akti­en, Anlei­hen, Antei­len von Invest­ment­fonds oder Geld­markt­ge­schäf­ten betra­gen. Auf Ter­min­ge­schäf­te wür­den 0,01 Pro­zent erho­ben. Pro­duk­te für Klein­an­le­ger wie Hypo­the­ken, Kre­di­te und Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge sol­len nicht betrof­fen sein. Aus­ge­nom­men ist auch die Aus­ga­be neu­er Staats­an­lei­hen sowie kri­sen­be­ding­te Auf­käu­fe sol­cher Papie­re durch eine Noten­bank oder den Euro-Ret­tungs­fonds ESM.

Aus­gangs­punkt der Kam­pa­gne war der Wunsch, dass auch der Finanz­sek­tor einen nach­hal­ti­gen und dau­er­haf­ten Bei­trag zur Fol­gen­be­wäl­ti­gung der Kri­sen bei­trägt, die durch ihn ver­ur­sacht wur­den. Dies kann über die Ein­füh­rung einer Steu­er auf alle spe­ku­la­ti­ons­re­le­van­ten Finanz­trans­ak­tio­nen gesche­hen, die zudem nach Auf­fas­sung von Wis­sen­schaft­lern ein Bei­trag zur Sta­bi­li­sie­rung des Finanz­sys­tems sein kann — ein dop­pel­ter Nut­zen also ohne gro­ßen Schaden.
Eine Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er hät­te aus der Sicht der Kam­pa­gne etwa fol­gen­de Vorteile:

  • Finanz­trans­ak­tio­nen wer­den ent­schleu­nigt und so die (Selbst-)Kontrolle über das Gesche­hen an den Finanz­märk­ten verbessert.
  • Die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er ist ein­fach umzu­set­zen, da sie kei­ne Aus­nah­men zulässt. Sie betrifft alle Markt­teil­neh­mer in ähn­li­cher Wei­se, da alle spe­ku­la­ti­ons­re­le­van­ten Finanz­trans­ak­tio­nen der Steu­er unterliegen.
  • Die Steu­er macht kurz­fris­ti­ge Spe­ku­la­tio­nen unren­ta­bler. Mit­tel- und lang­fris­ti­ge Inves­ti­tio­nen wer­den, auf­grund eines nied­ri­gen Steu­er­sat­zes zwi­schen 0,1 und 0,01%, nicht behindert.
  • Die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er ist kein All­heil­mit­tel. Sie kann aber mit dazu bei­tra­gen, dass glo­ba­le Kri­sen zukünf­tig weni­ger häu­fig auf­tre­ten und weni­ger hef­tig verlaufen.

Die Ein­füh­rung einer sol­chen Steu­er wäre an sich schon ein Erfolg, weil alle Län­der von einer sta­bi­le­ren Welt­fi­nanz- und Wirt­schafts­ord­nung pro­fi­tie­ren. Dar­über hin­aus wür­de die Steu­er gleich­zei­tig natio­nal ein- bis zwei­stel­li­ge, glo­bal aber drei­stel­li­ge Mil­li­ar­den­be­trä­ge gene­rie­ren, die zur Umset­zung der Mill­en­ni­ums-Ent­wick­lungs­zie­le sowie ande­rer Maß­nah­men zur Ent­wick­lung und Armuts­be­kämp­fung ver­wen­det wer­den können.

Lei­der ist von Armuts­be­kämp­fung über­haupt kei­ne Rede mehr, auch nicht von För­de­rung von Ent­wick­lung. Die Steu­er gegen Armut wird in Deutsch­land Haus­halts­lö­cher stop­fen. So gese­hen wird das Ziel von Attac nicht erreicht.

Lesen Sie mehr in der ange­häng­ten Datei über wich­ti­ge und häu­fi­ge Fra­gen und Ant­wor­ten zum Ver­ständ­nis der Trans­ak­ti­ons­steu­er.

 

Bild: Rob-Wei, CC-Lizenz

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